Gesetzliche Auflagen kantonales Strassennetz
Tiefbauamt
Uffizi da construcziun bassa
Ufficio tecnico
-- Massstab --
1:500'000
1:250'000
1:100'000
1:50'000
1:25'000
1:10'000
1:1'000
1:500
1:541'194
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Höchstgewichte
40 Tonnen
32 Tonnen
28 Tonnen
22 Tonnen
20 Tonnen
19 Tonnen
18 Tonnen
16 Tonnen
13 Tonnen
11 Tonnen
9 Tonnen
7 Tonnen
5 Tonnen
3.5 Tonnen
mit zeitlichen Auflagen
Höchsthöhen, Längen und Breiten
Höchsthöhen
Höchstlängen
Höchstbreiten
2.55 m
2.30 m
Ausnahmen Höchstbreiten
Anhängerverbote
Anhängerverbote an Lastwagen
Ausnahmen Anhängerverbote
Verbote SDR (Transport gefährlicher Güter)
Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
Weitere Verbote
Verbote für Last- oder Gesellschaftswagen
Verbot für Gesellschaftswagen, Postauto im Linienverkehr gestattet
Verbot für Lastwagen, Zubringerdienst gestattet
Verbot für Last- und Gesellschaftswagen, Zubringerdienst gestattet
Verbote für Kleinfahrzeuge, Fussgänger oder Tiere
Verbot für Fahr- und Motorfahrräder (Fussgänger landwirtschaftlicher Verkehr verboten)
Verbot für Motorwagen und Motorfahrräder
Verbot für Tiere (Viehtrieb)
Andere Auflagen
Mindestabstand
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Landeskarte 500000
Landeskarte 200000
Landeskarte 100000
Landeskarte 50000
Landeskarte 25000
Übersichtsplan 10000
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Gesetzliche Auflagen wie Höchstgewichte, Höchsthöhen, Anhängerverbote und weitere Verbote auf dem kantonalen Strassennetz.
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